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Pflegeberatung nach §37.3 SGBXI

 

Das Ziel der pflegerischen Beratung gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu gewährleisten und den häuslich Pflegenden regelmäßig Unterstützung und praktische pflegefachliche Hilfe anzubieten. Das Ziel der obligatorischen Beratungsbesuche ist es, die Pflegesituation in regelmäßigen Abständen zu überwachen, mögliche Problembereiche frühzeitig festzustellen und unterschiedliche Lösungsansätze zu präsentieren. Dazu zählen die Beratung zu verschiedenen Unterstützungsstrukturen, ausführlichere Schulungsmöglichkeiten und Angaben zur Gestaltung des Pflegemixes im Rahmen des Umwandlungsanspruchs gemäß § 45a Absatz 4 SGB XI.

 


Inhalt

Der Beratungsbesuch gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI umfasst die Erfassung und Analyse der aktuellen Situation, die Bereitstellung von Unterstützungs-, Auskunfts- und Unterstützungsangeboten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen (z. B. Pflegestützpunkte, die Pflegeberatung gemäß § 7a SGB XI von den jeweiligen Pflegekassen oder privaten Versicherungsunternehmen bzw. den Modellkommunen).
Ob die Pflegesituation in der Beratungssituation als zufriedenstellend betrachtet werden kann, muss untersucht werden. Für diesen Zweck werden die Bewertungen der bzw. der Pflegebedürftigen sowie der Pflegeperson/en befragt. In der Beratungssituation werden außerdem die identifizierten Umstände (z. B. Belastung der Pflegeperson, häusliches Umfeld, Anzeichen für Verwahrlosung, Hilfen, die in Anspruch genommen wurden) erfasst. Um pflegerische Fragestellungen zu klären, wird die betroffene Körperregion in Augenschein genommen, wenn dies aufgrund des Gesamteindrucks geboten erscheint oder auf Hinweise der bzw. des Pflegebedürftigen bzw. der Pflegeperson/en oder der gesetzlichen Betreuerin bzw. des gesetzlichen Betreuers. Die Zustimmung der oder des Pflegebedürftigen ist erforderlich. Es gibt Nachfragen nach Anzeichen von Gewaltphänomenen, wenn Äußerungen in belastenden Situationen der häuslichen Pflege und Betreuung gemacht werden. Orientierungshilfen wie etwa die PURFAM-Checkliste können verwendet werden, um einen bestehenden Gewaltverdacht zu bewältigen.
Mögliche Schwerpunkte können im Beratungsbesuch thematisiert werden:
Themenschwerpunkte des bzw. der zu Beratenden (Pflegebedürftige/Pflegepersonen),
Reflektion der Pflegesituation,
Tagesstruktur,
Selbstversorgung,
Wohnumfeld,
Verbesserung der Pflege- und Betreuungssituation,
Stabilität der häuslichen Pflegesituation,
Weitere Stützzungsangebote,
Hilfen und Informationen f r Krisen- und Grenzsituationen und Gewalt in der Pflege,
Situation der Pflegeperson.


Bei Bedarf werden während der Beratung Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegesituation im Haushalt gegeben. Zu diesen gehören vor allem Empfehlungen
zur Überprüfung des Pflegegrades,
zur Verbesserung der Pflegetechniken
zur Vermeidung von Überlastung,
zur Gestaltung des Pflegemixes.


Insbesondere sollte darauf hingewiesen werden, dass es möglich ist, weitere Leistungen zu nutzen. Zu diesen zählen:
Pflegekurse/individuelle häusliche Schulungen nach § 45 SGB XI, • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
Sachleistungen zur häuslichen Pflege,
Kombinationsleistung,
Angebote zur Unterstützung im Alltag, • Kurzzeitpflege,
Verhinderungspflege,
Hilfs-/Pflegehilfsmittel und technische Hilfen,
Anpassung des Wohnraumes,
Hinweis auf Freistellungsmöglichkeiten nach dem Familienpflegezeitgesetz,
Hinweise auf Rehabilitationsmaßnahmen,
Hinweis auf Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangebote des für sie ggf. zuständigen Pflegestützpunktes und der Pflegekassen bzw. der privaten Versicherungsunternehmen sowie auf die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.